Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewicht beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist
1. am 3. April 2026 von 0 bis 22 Uhr und am 3. Oktober 2026 von 0 bis 15 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 und auf der Brennerautobahn A 13, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland oder in einem Land liegt, das über Deutschland erreicht werden soll;
2. am 4. April 2026 und am 25. April 2026, jeweils von 11 bis 15 Uhr sowie am 2. Juni 2026 von 9 bis 22 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 und auf der Brennerautobahn A 13, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll;
3. an allen Samstagen vom 4. Juli 2026 bis einschließlich 29. August 2026, jeweils in der Zeit von 8 bis 15 Uhr außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen auf der
a) Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl,
b) Ennstalstraße B 320 beginnend bei Straßenkilometer 4, 500,
c) Seefelder Straße B 177 im gesamten Bereich,
d) Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier,
e) Achensee Straße B 181 im gesamten Bereich,
f) Brenner Straße B 182 im gesamten Bereich;
verboten.
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