§ 3 Schlussbestimmungen — Treibstoffpreisabfederungsverordnung
Rückverweise
Diese Verordnung tritt mit 1. April 2026 in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2026 außer Kraft, bleibt aber weiterhin auf Benzin und Gasöl gemäß § 2 anwendbar, für das die Steuerschuld vor dem 1. Mai 2026 entsteht.
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