§ 2 Ziele der Grundausbildung — Grundausbildungsverordnung - BMFWF
Rückverweise
Mit der Grundausbildung sollen den Bediensteten Grund- und Übersichtskenntnisse sowie fachliche, methodische und soziale Fähigkeiten und deren praktische Anwendung für den vorgesehenen Aufgabenbereich vermittelt werden.
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