§ 12 — Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte sowie der Schätzungsausschüsse
Rückverweise
Hinsichtlich der Führung eines Protokolls bei Beratungen eines Landesschätzungsbeirates gelten die Bestimmungen des § 6 sinngemäß.