§ 1 Bundesschätzungsbeirat — Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte sowie der Schätzungsausschüsse
Rückverweise
Der Bundesschätzungsbeirat dient der Unterstützung und Beratung des Bundesministers für Finanzen bei der Bodenschätzung und hat insbesondere die Aufgabe, bei der Auswahl und Schätzung der Bundesmusterstücke mitzuwirken.