Rückverweise
(1) Diese Geschäftsordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 328/2025 tritt mit der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 17. Juli 1974 über die Geschäftsordnung des Bewertungsbeirates und Gutachterausschüsse vom 30. Juni 1971, BGBl. Nr. 557/1974, in der Fassung BGBl. II Nr. 259/2005, außer Kraft.
(2) Die zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Mitglieder bleiben bis zu deren Ausscheiden im Amt. Können Ladungen an Mitglieder gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 und 5 nicht zugestellt werden, weil solche nicht ernannt sind, wurde die Beratung dennoch korrekt eingeladen.
Keine Verweise gefunden