§ 3 Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung — Erklärung des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes 2025 zur Satzung
Rückverweise
Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. August 2025 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.
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