BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan BMFWF 2025§ 1

§ 1Geltungsbereich

In Kraft seit 09. September 2025
Up-to-date

Der Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung gilt für die Zentralstelle sowie für die dem Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachgeordneten Dienststellen gemäß den Anlagen 1 bis 4.

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