+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Bundesrecht
Verordnungen
Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
§ 5
§ 5 Wirksamkeitsbeginn
In Kraft seit 01. April 2025
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
§ 5 Wirksamkeitsbeginn — Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
Im Gesetz anzeigen
Mehr
Dieser Heimarbeitstarif ist ab 1. April 2025 gültig.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Rückverweise