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Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
§ 5
§ 5 Wirksamkeitsbeginn
In Kraft seit 01. April 2025
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§ 5 Wirksamkeitsbeginn — Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
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Dieser Heimarbeitstarif ist ab 1. April 2025 gültig.
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