BundesrechtVerordnungenFeststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit§ 1

§ 1

In Kraft bis 03. Januar 2026
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Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit im Sinne des § 36 Abs. 1 AsylG 2005 sind gefährdet.

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