BundesrechtVerordnungenErklärung der Lohnordnung für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe zur Satzung§ 3

§ 3Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung

In Kraft seit 01. Juli 2025
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