Vorwort
Die Sicherheitserklärung einer neu in den Dienst aufzunehmenden Person an einer Einrichtung zur Betreuung, Erziehung oder Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen ist nach dem Muster der Anlage abzugeben.
Mit der Vollziehung dieser Verordnung ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betraut.
Diese Verordnung samt Anlage tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert)
Anhänge
AnlagePDF