Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachnung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. Die Saisonkontingentverordnung 2024 in der Fassung BGBl. II Nr. 142/2024 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung außer Kraft.
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