(1) Diese Verordnung tritt mit 15. Dezember 2024 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über die Festsetzung des Grundbetrages im Auslandseinsatzpräsenzdienst, BGBl. II Nr. 441/2016, außer Kraft.
(3) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung über die Höhe des Grundbetrages im Auslandseinsatzpräsenzdienst, BGBl. II Nr. 76/2022, außer Kraft.
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