(1) Der mit der Zustellung von Paketen beschäftigte Mitarbeiter erhält als Abgeltung für die mit seinem Dienst verbundenen Erschwernisse ein Stückgeld.
(2) Das Stückgeld beträgt:
für jedes erfolgreich zugestellte Paket 0,15 EUR,
das sind 0,00422 % des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V (Gehaltsansatz V/2 Österreichische Post AG)
für jedes Paket mit erfolglosem Zustellversuch
gemäß den Bestimmungen der AGB 0,07 EUR,
das sind 0,00211 % des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V (Gehaltsansatz V/2 Österreichische Post AG)
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