Stückgeldverordnung Paket Österreich 2024
Vorwort
§ 1
(1) Der mit der Zustellung von Paketen beschäftigte Mitarbeiter erhält als Abgeltung für die mit seinem Dienst verbundenen Erschwernisse ein Stückgeld.
(2) Das Stückgeld beträgt:
für jedes erfolgreich zugestellte Paket 0,15 EUR,
das sind 0,00422 % des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V (Gehaltsansatz V/2 Österreichische Post AG)
für jedes Paket mit erfolglosem Zustellversuch
gemäß den Bestimmungen der AGB 0,07 EUR,
das sind 0,00211 % des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V (Gehaltsansatz V/2 Österreichische Post AG)
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und ersetzt die Verordnung BGBl. II Nr. 221/2012 vom 28. Juni 2012.