BundesrechtVerordnungenStückgeldverordnung Paket Österreich 2024

Stückgeldverordnung Paket Österreich 2024

In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date

§ 1

(1) Der mit der Zustellung von Paketen beschäftigte Mitarbeiter erhält als Abgeltung für die mit seinem Dienst verbundenen Erschwernisse ein Stückgeld.

(2) Das Stückgeld beträgt:

für jedes erfolgreich zugestellte Paket 0,15 EUR,

das sind 0,00422 % des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V (Gehaltsansatz V/2 Österreichische Post AG)

für jedes Paket mit erfolglosem Zustellversuch

gemäß den Bestimmungen der AGB 0,07 EUR,

das sind 0,00211 % des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V (Gehaltsansatz V/2 Österreichische Post AG)

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und ersetzt die Verordnung BGBl. II Nr. 221/2012 vom 28. Juni 2012.