§ 2 Aussehen und Eigenschaften — Gewerbelegitimationen-Verordnung 2024
(1) Die Gewerbelegitimation wird als beidseitig bedruckte Karte aus Polycarbonat hergestellt. Ihre Abmessungen haben dem Format ID-1 der ISO-Norm 7810 zu entsprechen.
(2) Die Gewerbelegitimation hat folgende Fälschungssicherheitsmerkmale zu enthalten:
1. Sicherheitsuntergrundmuster mit Mikroschrift auf Vorder- und Rückseite,
2. UV-Fluoreszenzfarbe,
3. der Sicherheitsuntergrund überlappt das Lichtbild zum Teil am Rand,
4. Personalisierung durch Lasergravur.
Rückverweise