§ 3 In- und Außerkrafttreten — Gewährung von Studienbeihilfe an Studierende mit Behinderungen
Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. März 2025 in Kraft.
(2) Die Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfe an behinderte Studierende, BGBl. II Nr. 310/2004 tritt mit Ablauf des 28. Februar 2025 außer Kraft.
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