BundesrechtVerordnungenAufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers OBERE FELLACHArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 22. Oktober 2024
Up-to-date

Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 18. Juni 1974, mit der der Gefährdungsbereich des Munitionslagers OBERE FELLACH bestimmt wird, GZ 6.828-RAbtA/74, tritt mit Ablauf des 30. November 2024 außer Kraft.

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