Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers OBERE FELLACH
Vorwort
Art. 1
Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 18. Juni 1974, mit der der Gefährdungsbereich des Munitionslagers OBERE FELLACH bestimmt wird, GZ 6.828-RAbtA/74, tritt mit Ablauf des 30. November 2024 außer Kraft.