§ 1 Anwendungsbereich — Festlegung der Voraussetzungen für eine Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 2 UbG sowie deren Entziehung
Rückverweise
Diese Verordnung legt die Voraussetzungen für eine Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 2 des Unterbringungsgesetzes (UbG), BGBl. Nr. 155/1990, sowie deren Entziehung fest.