(1) Die theoretische Ausbildung für Prüferinnen und Prüfer der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1 bzw. v1 sowie der Verwendungsgruppe A2 in den Funktionsgruppen 7 und 8 bzw. der Entlohnungsgruppe v2 in den Bewertungsgruppen 5 und 6 setzt sich zusammen aus:
1. der Absolvierung des Universitätslehrgangs Public Auditing (im Ausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten) sowie
2. der Absolvierung des Moduls Dienst- und Besoldungsrecht (im Ausmaß von 16 Unterrichtseinheiten) am Rechnungshof.
(2) Der Universitätslehrgang Public Auditing gemäß Abs. 1 Z 1 vermittelt eine fundierte fachspezifische und praxisnahe Ausbildung für Prüferinnen und Prüfer der Institutionen der öffentlichen Finanzkontrolle. Er dauert drei Semester und umfasst 60 ECTS-Anrechnungspunkte. Davon entfallen auf folgende Module:
Modul | ECTS-Punkte |
Stellung und Funktion in der öffentlichen Finanzkontrolle | 1,5 |
Prüfungsprozesse und -standards in der öffentlichen Finanzkontrolle I | 1,5 |
Prüfungsprozesse und -standards in der öffentlichen Finanzkontrolle II | 3,0 |
Erhebungsmethoden in der öffentlichen Finanzkontrolle | 3,0 |
Prüfung des Rechnungswesens öffentlicher Haushalte | 8,0 |
Prüfungsrelevante Aspekte des IKS/Compliance/Wertemanagement | 3,0 |
Prüfungsrelevante Aspekte im Prozess- und Projektmanagement | 3,0 |
Public Management | 3,0 |
Rechtliche Grundlagen in der öffentlichen Finanzkontrolle | 5,0 |
Grundlagen des Finanzmanagements | 5,0 |
Management Skills in der öffentlichen Finanzkontrolle | 6,0 |
Evidence-based reporting | 1,5 |
Grundlagen der Ethik im Prüfungsprozess | 1,5 |
Praxisprojekt | 10,0 |
Projektarbeit | 5,0 |
Summe | 60,0 |
Der Studienplan für den Universitätslehrgang Public Auditing, Mitteilungsblatt 27. Stück, Nr. 127 vom 5. April 2017 ist einzuhalten.
(3) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwendungsgruppe A2 in den Funktionsgruppen 1 bis 6 bzw. der Entlohnungsgruppe v2 in den Bewertungsgruppen 1 bis 4 haben den Basislehrgang für v2 an der Verwaltungsakademie des Bundes im Ausmaß von 80 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:
Fach | Unterrichtseinheiten |
Einführung | 8 |
Grundzüge des Verfassungsrechts | 16 |
Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht | 12 |
Grundlagen des Unionsrechts | 12 |
Dienstrecht und Compliance | 16 |
Haushaltsrecht | 16 |
Summe | 80 |
(4) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A3 bzw. v3 haben den Basislehrgang für v3 an der Verwaltungsakademie des Bundes im Ausmaß von 64 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:
Fach | Unterrichtseinheiten |
Einführung | 8 |
Grundzüge des Verfassungsrechts | 24 |
Erfolgreiche Arbeit im Team | 8 |
Dienstrecht und Compliance | 12 |
Der öffentliche Haushalt | 12 |
Summe | 64 |
(5) Die theoretische Ausbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A4 und A5 bzw. v4 setzt sich zusammen aus:
1. der Teilnahme am Modul Grundzüge des Haushalts- und Vergaberechts in der Praxis (im Ausmaß von 8 Unterrichtseinheiten) am Rechnungshof sowie
2. der Teilnahme am Modul Dienst- und Besoldungsrecht (im Ausmaß von 16 Unterrichtseinheiten) am Rechnungshof.
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