(1) Die theoretische Ausbildung für Prüferinnen und Prüfer der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1 bzw. v1 sowie der Verwendungsgruppe A2 in den Funktionsgruppen 7 und 8 bzw. der Entlohnungsgruppe v2 in den Bewertungsgruppen 5 und 6 setzt sich zusammen aus:
1. der Absolvierung des Universitätslehrgangs Public Auditing (im Ausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten) sowie
2. der Absolvierung des Moduls Dienst- und Besoldungsrecht (im Ausmaß von 16 Unterrichtseinheiten) am Rechnungshof.
(2) Der Universitätslehrgang Public Auditing gemäß Abs. 1 Z 1 vermittelt eine fundierte fachspezifische und praxisnahe Ausbildung für Prüferinnen und Prüfer der Institutionen der öffentlichen Finanzkontrolle. Er dauert drei Semester und umfasst 60 ECTS-Anrechnungspunkte. Davon entfallen auf folgende Module:
| Modul | ECTS-Punkte |
| Stellung und Funktion der öffentlichen Finanzkontrolle | 2,0 |
| Prüfungsprozesse und -standards in der öffentlichen Finanzkontrolle | 4,0 |
| Datenanalyse und Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Finanzkontrolle | 4,0 |
| Prüfung des Rechnungswesens öffentlicher Haushalte | 8,0 |
| Prüfungsrelevante Aspekte des IKS/Compliance/Wertemanagement | 3,0 |
| Prüfungsrelevante Aspekte im Prozess- und Projektmanagement | 3,0 |
| Public Management | 2,0 |
| Rechtliche Grundlagen in der öffentlichen Finanzkontrolle | 5,0 |
| Grundlagen des Finanzmanagements | 5,0 |
| Soft Skills in der öffentlichen Finanzkontrolle | 5,0 |
| Schreiben von Prüfberichten | 2,0 |
| Grundlagen der Ethik im Prüfungsprozess | 2,0 |
| Praxisprojekt | 10,0 |
| Projektarbeit | 5,0 |
| Summe | 60,0 |
Der Studienplan für den Universitätslehrgang Public Auditing, Mitteilungsblatt der Wirtschaftsuniversität Wien, 17. Stück, Nr. 101 vom 29. Jänner 2025, ist einzuhalten.
(3) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwendungsgruppe A2 in den Funktionsgruppen 1 bis 6 bzw. der Entlohnungsgruppe v2 in den Bewertungsgruppen 1 bis 4 haben den Basislehrgang für v2 an der Verwaltungsakademie des Bundes im Ausmaß von 80 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:
| Fach | Unterrichtseinheiten |
| Einführung | 8 |
| Grundzüge des Verfassungsrechts | 16 |
| Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht | 12 |
| Grundlagen des Unionsrechts | 12 |
| Dienstrecht und Compliance | 16 |
| Haushaltsrecht | 16 |
| Summe | 80 |
(4) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A3 bzw. v3 haben den Basislehrgang für v3 an der Verwaltungsakademie des Bundes im Ausmaß von 64 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:
| Fach | Unterrichtseinheiten |
| Einführung | 8 |
| Grundzüge des Verfassungsrechts | 24 |
| Erfolgreiche Arbeit im Team | 8 |
| Dienstrecht und Compliance | 12 |
| Der öffentliche Haushalt | 12 |
| Summe | 64 |
(5) Die theoretische Ausbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A4 und A5 bzw. v4 setzt sich zusammen aus:
1. der Teilnahme am Modul Grundzüge des Haushalts- und Vergaberechts in der Praxis (im Ausmaß von 8 Unterrichtseinheiten) am Rechnungshof sowie
2. der Teilnahme am Modul Dienst- und Besoldungsrecht (im Ausmaß von 16 Unterrichtseinheiten) am Rechnungshof.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise