§ 4 Ausbildungsformen — Grundausbildungsverordnung des Rechnungshofes
Rückverweise
Die Grundausbildung kann (bzw. Teile davon können) in Form von Lehrgängen, Seminaren, Einzelunterricht, e-learning, Training und praktischer Verwendung am Arbeitsplatz, Projektarbeit, Hausarbeit oder Selbststudium gestaltet werden.
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