BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan für den VerwaltungsgerichtshofAnl. 1

Anl. 1

In Kraft seit 29. Juni 2024
Up-to-date
Frauenförderungsplan des Verwaltungsgerichtshofes Zielvorgaben gemäß § 11a B-GlBG
1. Richterinnen und Richter
Anzahl zum 31.12.2021 weiblich männlich Frauenanteil in Prozent zum 31.12.2021 Anzahl zum 31.12.2023 weiblich männlich Frauenanteil in Prozent zum 31.12.2023
Präsident/in 1 0 1 0 1 0 1 0
Vizepräsident/in 1 1 0 100 1 1 0 100
Richter/innen (R 3) 66 23 43 34,8 65 26 39 40
Insgesamt: 68 24 44 35,3 67 27 40 40,30
Die Repräsentation von Frauen im richterlichen Gremium des Verwaltungsgerichtshofes beträgt derzeit 40,3 %. Unter der Annahme von Nachbesetzungen richterlicher Planstellen (soweit diese absehbar sind) mit einem Frauenanteil von mindestens 50 % würden Frauen im richterlichen Gremium bis zum 31. Dezember 2027 mit etwa 43 % und bis zum 31. Dezember 2031 mit etwa 47 % vertreten sein. Um zumindest diese Zielwerte zu erreichen bzw. nach Möglichkeit zu überschreiten, sind in der Gehaltsgruppe R 3 Förderungsmaßnahmen nach § 3 ff des Frauenförderungsplanes notwendig.
2. Funktionen (Funktionsträger/innen beinhaltet in 1. und 3.)
Anzahl zum 31.12.2021 weiblich männlich Frauenanteil in Prozent zum 31.12.2021 Anzahl zum 31.12.2023 weiblich männlich Frauenanteil in Prozent zum 31.12.2023
Präsidialvorstand/ Präsidialvorständin 1 0 1 0 1 0 1 0
Leiter/in Evidenzbüro 1 0 1 0 1 0 1 0
Leiter/in Medienstelle 1 0 1 0 1 1 0 100
Abteilungsleiter/in Präsidium 3 0 3 0 3 0 3 0
Leiter/in Bibliothek 1 1 0 100 1 1 0 100
Leiter/in Budget- und Controlling 1 1 0 100 1 1 0 100
Leiter/in Geschäftsstelle Evidenzbüro 1 0 1 0 1 0 1 0
Leiter/in Geschäftsstelle 1 1 0 100 1 1 0 100
Leiter/in Wirtschaftsstelle 1 0 1 0 1 0 1 0
Leiter/in Servicestelle 1 1 0 100 1 1 0 100
Insgesamt: 12 4 8 33,3 12 5 7 41,6
In Summe sind Frauen in der Gruppe hervorgehobener Verwendungen (Funktionen) unterrepräsentiert, weshalb hinsichtlich dieser Funktionen Förderungsmaßnahmen nach §§ 3 ff des Frauenförderungsplans notwendig bleiben. Da aber die Personalfluktuation im Bereich der hervorgehobenen Verwendungen bzw. Funktionen auf Grund der Altersstruktur der dort derzeitig tätigen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in den nächsten Jahren voraussichtlich gering sein wird und diese Funktionen überwiegend von nur jeweils einer Person einer bestimmten Funktionsebene ausgeübt werden, sind konkrete Zielvorgaben für die Erhöhung des Frauenanteils in diesem Bereich derzeit nicht möglich.
3. Beamtinnen, Beamte und Vertragsbedienstete nach Funktions- und Bewertungsgruppen
Anzahl zum 31.12.2021 weiblich männlich Frauenanteil in Prozent zum 31.12.2021 Anzahl zum 31.12.2023 weiblich männlich Frauenanteil in Prozent zum 31.12.2023
A1/6, v1/4 3 0 3 0 3 0 3 0
A1/4, v1/3 3 3 0 100 2 2 0 100
A1/2, v1/2 54 40 14 74,07 52 35 17 67,31
A2/5, v2/4 1 1 0 100 1 1 0 100
A2/4, v2/3 3 2 1 66,6 3 2 1 66,6
A2/2, v2/2 3 1 2 33,33 4 1 3 25
A2/1, v2/1, VB I/b, B/VII 4 2 2 50 2 0 2 0
A3/7, v3/5 1 1 0 100 1 1 0 100
A3/5, v3/4 8 8 0 100 6 6 0 100
A3/4 1 0 1 0 0 0 0 0
A3/3, v3/3 5 4 1 80 5 3 2 60
A3/2, v3/2 12 8 4 66,67 15 8 7 53,3
A3/1, v3/1 10 7 3 70 13 10 3 76,92
A4/1, v4/2 8 8 0 100 8 8 0 100
A5/2, v4/1, h3/1 7 1 6 14,28 8 1 7 12,5
A7/GL, v5/1, h5/1 11 11 0 100 10 10 0 100
Insgesamt: 134 97 37 72,4 133 88 45 66,17
In den einzelnen Funktions- und Bewertungsgruppen der Beamtinnen, Beamten und Vertragsbediensteten sind Frauen überwiegend zu mehr als 50 % (in der Funktions- bzw. Bewertungsgruppe A1/2 bzw. v1/2 sogar mit fast 70 %) vertreten. In jenen Funktions- bzw. Bewertungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, können derzeit auf Grund der Altersstruktur der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer keine Zielvorgaben gesetzt werden. Im Falle von Nachbesetzungen in diesen Bereichen sind jedenfalls Förderungsmaßnahmen nach §§ 3 ff des Frauenförderungs-plans notwendig.
4. Richterinnen, Richter, Beamtinnen, Beamte und Vertragsbedienstete
Anzahl zum 31.12.2021 weiblich männlich Frauenanteil in Prozent zum 31.12.2021 Anzahl zum 31.12.2023 weiblich männlich Frauenanteil in Prozent zum 31.12.2023
Insgesamt: 202 121 81 60 200 115 85 57,5
Die Tabelle beinhaltet alle Personen, die sich zu den jeweiligen Stichtagen in einem Dienstverhältnis zum Verwaltungsgerichtshof befunden haben (unter Einschluss karenzierter oder dienstzugeteilter Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer).

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