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Technisches Format für die Übermittlung von Rechtsgrundlagen gemäß § 4a EStG 1988
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. Januar 2024
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§ 2 — Technisches Format für die Übermittlung von Rechtsgrundlagen gemäß § 4a EStG 1988
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
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