Die Übermittlung von Rechtsgrundlagen von Körpersc
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft
Vorwort
Die Übermittlung von Rechtsgrundlagen von Körperschaften hat ausschließlich im Format „OCR PDF/a textinterpretierbar“ zu erfolgen.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.