Die Abwicklung erfolgt nach Maßgabe der vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erlassenen Vorgaben für die Verteilung von Sachzuwendungen gemäß § 3b Abs. 1 Z 2 Bundesgesetz über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten, BGBl. I Nr. 93/2022 idF BGBl. I Nr. 119/2023 in den Jahren 2024 bis 2026.
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