(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
(2) Sie ist auf die Gebühren für jene Tätigkeiten anzuwenden, welche nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen worden sind.
…Hofräte Mag. Istjan, LL.M., Mag. Waldstätten, Mag. Böhm und Dr. Gusenleitner-Helm in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. *, 2. *, beide *, 3. * und 4. *, beide *, alle vertreten durch Mag. Roland Zistler, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Verlassenschaft nach *, vertreten…