(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 10. August 1957 zur Durchführung des § 57 Gehaltsgesetzes 1956 (Zulagenverordnung für Schulleiter an land- und forstwirtschaftlichen Schulen), BGBl. Nr. 200/1957, außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise