Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (Frauenförderungsplan BMKÖS), BGBl. II Nr. 246/2021, außer Kraft.
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