§ 23 Spezielle Schulung der Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger — Frauenförderungsplan BMKÖS
Gliederung
2. Hauptstück Besondere Fördermaßnahmen
4. Förderung des Wiedereinstiegs Information
§ 23 Spezielle Schulung der Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger
Rückverweise
(1) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch gezielte Förderung der Fortbildung nach dem Wiedereinstieg bei der raschen Reintegration an ihrem Arbeitsplatz zu unterstützen.
(2) Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger sollen bevorzugt zu Fortbildungsseminaren zugelassen werden.
(3) Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteigern sind begleitendes Coaching sowie Einzelsupervision anzubieten.
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