(1) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch gezielte Förderung der Fortbildung nach dem Wiedereinstieg bei der raschen Reintegration an ihrem Arbeitsplatz zu unterstützen.
(2) Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger sollen bevorzugt zu Fortbildungsseminaren zugelassen werden.
(3) Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteigern sind begleitendes Coaching sowie Einzelsupervision anzubieten.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise