§ 22 Gleitender Wiedereinstieg — Frauenförderungsplan BMKÖS
Gliederung
2. Hauptstück Besondere Fördermaßnahmen
4. Förderung des Wiedereinstiegs Information
§ 22 Gleitender Wiedereinstieg
Rückverweise
Ein gleitender Wiedereinstieg sollte nach Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse in allen Tätigkeitsbereichen mit begleitenden Maßnahmen wie Umorganisation und entsprechender Reduzierung des Aufgabenbereiches ermöglicht werden.
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