BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan BMKÖS§ 20

§ 20Verbesserung der internen Informationen

In Kraft seit 24. Mai 2023
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Um die Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und das Potential an interessierten Bewerberinnen und Bewerbern zu erhöhen, sollen alle Möglichkeiten des internen Informationsaustausches genutzt werden.

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