Der Geltungsbereich des Frauenförderungsplans des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport umfasst:
1. die Zentralleitung gemäß Geschäftseinteilung und
2. das Bundesdenkmalamt.
…Sitzung den Beschluss gefasst: Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Begründung: [1] Der Kläger ist freigestellter Betriebsratsvorsitzender des Landeskrankenhauses * und veranstaltet in Absprache mit der Betriebsleitung – zum Zweck der Förderung der betrieblichen…