BundesrechtVerordnungenBMAW-GrundausbildungsverordnungAnl. 2

Anl. 2

In Kraft seit 08. Februar 2023
Up-to-date

Für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1 und v1, rechtskundiger Dienst

Allgemeine theoretische Ausbildung gemäß § 7 Abs. 1 UE Prüfung
Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes 80 JA
Individuelle Schwerpunktausbildung
Die Auswahl arbeitsplatzrelevanter Seminare erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Führungskraft vorzugsweise aus dem Bildungsprogramm der Verwaltungsakademie des Bundes 56 Je nach Kursauswahl
Gesamtsumme Unterrichtseinheiten (UE) 136

Für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1 und v1 sowie A2 und v2

Allgemeine theoretische Ausbildung gemäß § 7 Abs. 1 UE Prüfung
Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes 80 JA
Individuelle Schwerpunktausbildung
Die Auswahl arbeitsplatzrelevanter Seminare erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Führungskraft vorzugsweise aus dem Bildungsprogramm der Verwaltungsakademie des Bundes 56 Je nach Kursauswahl
Gesamtsumme Unterrichtseinheiten (UE) 136

Für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A3 und v3 sowie A4 und v4

Allgemeine theoretische Ausbildung gemäß § 7 Abs. 1 UE Prüfung
Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes 64 JA
Individuelle Schwerpunktausbildung
Die Auswahl arbeitsplatzrelevanter Seminare erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Führungskraft vorzugsweise aus dem Bildungsprogramm der Verwaltungsakademie des Bundes 56 Je nach Kursauswahl
Gesamtsumme Unterrichtseinheiten (UE) 120

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