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Beginn und Durchführung der automatisierten Datenübermittlung mit den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammerorganisation gemäß § 19 des Berufsausbildungsgesetzes
§ 4
§ 4 Inkrafttreten
In Kraft seit 16. Januar 2023
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§ 4 Inkrafttreten — Beginn und Durchführung der automatisierten Datenübermittlung mit den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammerorganisation gemäß § 19 des Berufsausbildungsgesetzes
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Die Verordnung tritt mit 16.01.2023 in Kraft.
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