Der vorliegende Frauenförderungsplan gibt einen Rahmen für die Umsetzung der Gleichbehandlung in all jenen zentralen, nachgeordneten sowie zugeordneten Dienststellen (§ 2 Abs. 1 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 100/1993) des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (§ 2 Abs. 3 B GlBG) vor, für die kein eigener Frauenförderungsplan erstellt werden muss.
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