§ 1 Sicherstellung der Steuer auf die Löhne bei Arbeitskräftegestellung — DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung
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Bei Vergütungen für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung gelten mit dem Einbehalt und der Abfuhr von 70 % der Abzugsteuer vom Gestellungsentgelt (§§ 99 Abs. 2 Z 1 in Verbindung mit § 100 Abs. 1 EStG 1988) die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der überlassenen Arbeitskräfte im Sinne des § 98 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 als wirtschaftlich bereits nach § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 erfasst sowie deren Besteuerung sichergestellt.
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