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Beginn und Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs mit dem Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
§ 4
§ 4 Inkrafttreten
In Kraft seit 26. August 2022
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§ 4 Inkrafttreten — Beginn und Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs mit dem Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
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Diese Verordnung tritt mit 26. August 2022 in Kraft.
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