BundesrechtVerordnungenVerlängerung der Bestimmungen über die Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung durch öffentliche Apotheken

Verlängerung der Bestimmungen über die Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung durch öffentliche Apotheken

In Kraft seit 01. Juli 2022
Up-to-date