BundesrechtVerordnungenTransparenzdatenbank-COVID-19-Compliance-Verordnung§ 3

§ 3

In Kraft seit 01. November 2021
Up-to-date

Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. November 2021 in Kraft und ist auf Verwaltungsübertretungen ab diesem Zeitpunkt anwendbar.

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