Die Erhebungspflicht der Bezirksverwaltungsbehörden umfasst folgende Bundesleistungen:
1. COVID-19 Ausfallbonus
2. COVID-19 Verlustersatz
3. COVID-19 Härtefallfonds
4. COVID-19 Non-Profit-Organisation – Unterstützungsfonds
5. COVID-19 Überbrückungsfonds für selbstständige Künstlerinnen und Künstler
6. COVID-19 Härtefallfonds für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Privatzimmervermieter
7. COVID-19 Ausfallsbonus für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Privatzimmervermieter
8. COVID-19 Verlustersatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Privatzimmervermieter
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