BundesrechtVerordnungenVO Antragsfristenverlängerung FKZ 800.000 und Verlustersatz§ 3

§ 3Verlängerung der Antragsfrist für die zweite Tranche des Verlustersatzes für Unternehmen, die bereits einen Antrag gestellt haben

In Kraft seit 21. April 2022
Up-to-date