BundesrechtVerordnungenVO Antragsfristenverlängerung FKZ 800.000 und Verlustersatz§ 2

§ 2Verlängerung der Antragsfrist für die zweite Tranche des FKZ 800.000 für Unternehmen, die bereits einen Antrag gestellt haben

In Kraft seit 21. April 2022
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