§ 1 — Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung
Rückverweise
In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG werden einbezogen:
1. die Mitglieder des Vereins „Such- und Rettungshunde Österreich Steiermark“ und
2. die Mitglieder des Vereins „Such- und Rettungshunde Österreich Oberösterreich“.
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