BundesrechtVerordnungenSperrgebiet Kohlreithberg§ 3

§ 3

In Kraft seit 01. März 2022
Up-to-date

Diese Verordnung tritt mit 1. März 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über das Sperrgebiet Kohlreithberg, BGBl. Nr. 57/1976, außer Kraft.

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