BundesrechtVerordnungenSperrgebiet Kohlreithberg

Sperrgebiet Kohlreithberg

In Kraft seit 01. März 2022
Up-to-date

§ 1

(1) Die Grundstücke Nr. 130/4, 130/9 sowie 134 der KG Getzwiesen werden zum Sperrgebiet erklärt. Dieses Gebiet liegt in der Gemeinde Maria Anzbach.

(2) Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind in einem Katasterplan im Maßstab 1 : 2 000 durch eine rote Linie gekennzeichnet.

§ 2

Die Planunterlage nach § 1 ist zur Einsicht aufzulegen

1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung /Militärisches Immobilienmanagementzentrum,

2. beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und

3. bei der Gemeinde Maria Anzbach.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. März 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über das Sperrgebiet Kohlreithberg, BGBl. Nr. 57/1976, außer Kraft.