Vorwort
(1) Die Grundstücke Nr. 130/4, 130/9 sowie 134 der KG Getzwiesen werden zum Sperrgebiet erklärt. Dieses Gebiet liegt in der Gemeinde Maria Anzbach.
(2) Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind in einem Katasterplan im Maßstab 1 : 2 000 durch eine rote Linie gekennzeichnet.
Die Planunterlage nach § 1 ist zur Einsicht aufzulegen
1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung /Militärisches Immobilienmanagementzentrum,
2. beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und
3. bei der Gemeinde Maria Anzbach.
Diese Verordnung tritt mit 1. März 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über das Sperrgebiet Kohlreithberg, BGBl. Nr. 57/1976, außer Kraft.