Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft; zugleich tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 die Ökostromförderbeitragsverordnung 2021, BGBl. II Nr. 623/2020, außer Kraft; sie ist auf für das Kalenderjahr 2021 zu entrichtende Ökostromförderbeiträge weiterhin anzuwenden.
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