Der von allen an das öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossenen Endverbrauchern gemäß § 75 Abs. 1 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 181/2021, zu entrichtende Erneuerbaren-Förderbeitrag wird für das Kalenderjahr 2022 mit 0% des österreichweit durchschnittlichen, je Netzebene zu entrichtenden Netznutzungs- und Netzverlustentgelts gemäß der Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 (SNE V 2018), BGBl. II Nr. 398/2017, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 438/2021, festgelegt.
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