Der Grundkilometertarif für Kraftfahrzeuge mit zwei Achsen zur Anlastung der Infrastrukturkosten gemäß § 2 erhöht sich gemäß § 9 Abs. 6 lit. b BStMG für die Strecke der A 12 zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und dem Knoten Innsbruck/Amras (A 13) um einen Aufschlag in der Höhe von 25 %.
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